Adressänderung

Änderung Eigentümer

(gilt für Wasser- und ARA-Gebühren)
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Eigentümer NEU

Gebühren-Abrechnung

Gemäss Art. 76 der Statuten werden Gebühren grundsätzlich demjenigen verrechnet, welcher am Stichtag der ordentlichen Rechnung (31. März) Eigentümer oder Baurechtsinhaber ist. Bei Handänderungen oder Mieterwechsel hat zwischen dem bisherigen Rechnungsempfänger und dem neuen Rechnungsempfänger die Abrechnung direkt zu erfolgen. Eine Berechnungshilfe (Excel) können Sie herunterladen:

Die Wassergenossenschaft bietet gegen eine Unkostenbeteiligung eine Zwischenabrechnung für die Wasser- und ARA-Gebühren an. Diese wird an den bisherigen Rechnungsempfänger verrechnet:

Zwischenabrechnungen mit Inkasso für Wasser und ARA-Gebühren ohne Wassermesserablesung CHF 100.–
Zwischenabrechnungen mit Inkasso für Wasser und ARA-Gebühren mit Wassermesserablesung CHF 150.–
Bitte wählen Sie eine aus folgenden Varianten aus:*

Bitte ausfüllen sofern die Zwischenabrechnung und/oder Wasserablesung durch die Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung erfolgen soll: