Neuer Konzessionsvertrag
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Risch sagen Ja zum Konzessionsvertrag mit der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung (WGR)
An der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch vom 1. Juni 2026 in Rotkreuz nahmen 196 Stimmberechtigte teil. Die Versammlung genehmigte den erneuerten Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Risch und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung (WGR) mit grosser Mehrheit. Damit wird die bewährte Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und WGR auf eine zeitgemässe und langfristige Grundlage gestellt.
Der neue Konzessionsvertrag ist auf 20 Jahre ausgelegt und berücksichtigt die heutigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung.
Einen massgeblichen Anteil am deutlichen Abstimmungserfolg hatte Gemeinderat Patrick Wahl. Mit seiner klaren, verständlichen und überzeugenden Präsentation vermochte er die Bedeutung des erneuerten Konzessionsvertrages aufzuzeigen und schuf damit eine wichtige Grundlage für die breite Zustimmung der Stimmberechtigten.
Gemeindepräsident Peter Hausherr würdigte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Einwohnergemeinde Risch und der WGR. Sein besonderer Dank galt Präsident Urs Holzgang, Vizepräsident und Qualitätsverantwortlichen Christian Wattenhofer, Vorstands Beisitzer Anton Bachmann sowie Geschäftsführer, Martin Mönch, die den Erneuerungsprozess engagiert und lösungsorientiert mitgestaltet haben.
Mit der Zustimmung der Gemeindeversammlung wurde zugleich die Voraussetzung geschaffen, die von der Generalversammlung der WGR am 30. März 2026 beschlossenen neuen Statuten, das Wasserversorgungsreglement sowie die Vollzugsverordnung rechtsgültig einzuführen. Diese bilden die Grundlage für die Einführung des neuen Tarifzonenmodells für Anschluss- und Betriebsgebühren.
Die Genehmigung des Konzessionsvertrages stellt damit den Abschluss eines mehrjährigen Erneuerungsprozesses dar. Nach den Beschlüssen der Generalversammlung und der Zustimmung der Einwohnergemeinde Risch sind nun alle Voraussetzungen geschaffen, die neuen rechtlichen Grundlagen wie geplant per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Verfasser:
Martin Mönch, Geschäftsführer WGR